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Reform Support

Finanzsektor und Zugang zu Finanzmitteln

Banken

Die Gewährleistung eines effizienten und zuverlässigen Bankensystems ist wichtig für ein nachhaltiges Wirtschaftswachstum. Das Marktumfeld ist geprägt von neuen digitalen Technologien, dynamischen Verbraucherpräferenzen, zunehmendem Wettbewerb und sich ändernden Vorschriften. Die Aufsichtsbehörden bewerten daher regelmäßig die Aufsichtsverfahren und passen sie an, um wirksame Impulse und eine wirksame Überwachung des Bankensektors zu gewährleisten. Es ist ein schwieriger Balanceakt, die Widerstandsfähigkeit der Institute zu stärken, ohne ihre wirtschaftliche Nachhaltigkeit zu beeinträchtigen.

BEISPIELE FÜR UNTERSTÜTZUNGSMAẞNAHMEN

  • Finanzaufsicht: Umsetzung der Leitlinien der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde, Aufsichtshandbücher und Schulungen; Entwicklung von Modellen zur Unterstützung der aufsichtlichen Beurteilung
  • Nationale Entwicklungsbanken: Entwicklung interner Bewertungsinstrumente, Verbesserung der Organisationsstrukturen, Aufbau von Kapazitäten
  • Datenmanagement und Software-Infrastrukturen: Verbesserung der Software-Infrastruktur und -Analyse sowie Verbesserung der aufsichtlichen Berichterstattung
  • Zahlungssysteme: Bewertung von Zahlungsinfrastrukturen, Entwicklung von Strategien für den elektronischen Zahlungsverkehr
  • Notleidende Kredite: Entwicklung von Aufsichtsinstrumenten zur Reduzierung des Umfangs notleidender Kredite und Unterstützung bei der Gründung von Vermögensverwaltungsgesellschaften
Flag of Poland with sky

Unterstützung für die Bank von Slowenien

Die Kommission unterstützte die Bank von Slowenien bei der Entwicklung zweier Modelle: eines für die Liquidität und eines für das Zinsrisikomanagement von Einlagen ohne Fälligkeit, um das Asset-Liability-Management der Bank zu bewerten.

Versicherungsunternehmen und Pensionen

Die Kommission unterstützt die Aufsichtsbehörden in der gesamten EU bei der Gestaltung und Umsetzung verschiedener Teile von Solvabilität II, dem bekannten Regulierungssystem für Versicherungsunternehmen. Dabei berücksichtigt sie die Anforderungen und Besonderheiten des lokalen Versicherungsmarktes.

Ziel der Kommission ist es, einen Beitrag zur bestmöglichen Versicherungsaufsicht zu leisten und gleichzeitig eine einheitliche Anwendung in der gesamten EU sicherzustellen. Diese Maßnahmen verbessern die Finanzstabilität und stärken die Rolle der Versicherungs- und Pensionsfondsbranche bei der nachhaltigen Finanzierung unserer Wirtschaft.

BEISPIELE FÜR UNTERSTÜTZUNGSMAẞNAHMEN

  • Verbesserung der Finanzaufsicht in Kernbereichen wie Solvenz, Stresstests und Risikomanagement
  • Aufbau von Kapazitäten bei der Verhaltensaufsicht
  • Umgang mit neu aufkommenden Risiken wie der Digitalisierung oder nachhaltigen Investitionen

Kapitalmärkte

Die Kapitalmarktunion ist eine wirtschaftspolitische Initiative, die darauf abzielt, die EU-Kapitalmärkte weiterzuentwickeln und zu integrieren. Die Kapitalmarktunion soll eine länderübergreifende Risikoverteilung fördern sowie Unternehmen und Projekten, unabhängig von ihrem Standort in der EU, eine vielfältige Finanzierung ermöglichen. Die Kommission unterstützt die EU-Mitgliedstaaten bei der Beseitigung von Hindernissen auf nationaler Ebene, die zwischen dem Investorenkapital und den Investitionsmöglichkeiten stehen. Sie bietet technische Unterstützung im Rahmen der Zusammenarbeit mit der Generaldirektion Finanzstabilität, Finanzdienstleistungen und Kapitalmarktunion.

BEISPIELE FÜR UNTERSTÜTZUNGSMAẞNAHMEN

  • Nationale Kapitalmarktanalysen mit einer eingehenden Analyse der Hindernisse für die Kapitalmarktentwicklung
  • Konzeption von mehrjährigen Wachstumsstrategien für den Kapitalmarkt
  • Entwicklung geeigneter Marktinfrastrukturen und marktfreundlicher öffentlicher Maßnahmen
  • Konzeption und Umsetzung eines Fonds zur Beschleunigung der Kapitalmarktentwicklung oder eines Instruments zur Unterstützung des Eigenkapitals kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU)
  • Entwicklung von Aufsichtshandbüchern für die Kapitalmarktaufsicht

Grünes Finanzwesen

Der europäische Grüne Deal und die EU-Strategie für ein nachhaltiges Finanzwesen definieren die operativen Strategien zur Erreichung einer klimaneutralen EU-Wirtschaft bis 2050.

Die Kommission spielt eine Schlüsselrolle bei der Unterstützung der EU-Mitgliedstaaten bei sämtlichen Reformmaßnahmen, die zur Umsetzung dieser Strategien erforderlich sind. Die übergeordneten Ziele sind die Neuausrichtung der Kapitalströme auf nachhaltige Aktivitäten und die Bewältigung klimabezogener Risiken für den Finanzsektor.

BEISPIELE FÜR UNTERSTÜTZUNGSMAẞNAHMEN

  • Unterstützung bei der Ausarbeitung von Aktionsplänen für nachhaltige Finanzen, um Hindernisse für nachhaltige Finanzierungen zu ermitteln und die richtigen Kapazitäten aufzubauen
  • Verbesserung der Nachhaltigkeitsprüfung für nationale Förderinstitute
  • Umsetzung von Regelungen für grüne Staatsanleihen
  • Unterstützung der nationalen Behörden bei der kohärenten Umsetzung von Melde- und Offenlegungspflichten
  • Integration von Klimarisiken in die Finanzaufsicht
  • Aufbau von Kapazitäten, einschließlich Schulungsprogrammen

Insolvenz und Umschuldung

Die Stärkung des Insolvenzrahmens ist eines der wichtigsten Ziele der EU, um die Integration der Kapitalmärkte in der EU voranzutreiben. Ein gut funktionierender Insolvenzrahmen ist für eine effiziente Bereitstellung von Kapital in einer Volkswirtschaft unerlässlich. Ein solider Insolvenzrahmen ist entscheidend für ein gutes Unternehmensumfeld. Er unterstützt Handel und Investitionen und hilft den Volkswirtschaften, notleidende Kredite wirksam zu verwalten. Die Kommission unterstützt die EU-Mitgliedstaaten in ihren Bemühungen, Reformen zu konzipieren und durchzuführen, um die Wirksamkeit und Effizienz ihrer Insolvenzgesetzgebung zu gewährleisten.

BEISPIELE FÜR UNTERSTÜTZUNGSMAẞNAHMEN

  • Modernisierung des Insolvenzrechts und Benchmarking der nationalen Systeme mit anderen Rechtssystemen und international bewährten Verfahren
  • Einführung von Frühwarninstrumenten, Gestaltung präventiver Restrukturierungsrahmen und Stärkung des Rahmens für außergerichtliche Einigungen
  • Verbesserung des institutionellen Rahmens, damit die Gerichtssysteme Insolvenz- und Restrukturierungsverfahren schneller bearbeiten können
  • Überprüfung der nationalen Rahmenbedingungen für Insolvenzverwalter, bessere Rechtsdurchsetzung, Datenerhebung und grenzüberschreitende Insolvenz

Bekämpfung der Geldwäsche

Die Risiken von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung geben weiterhin Anlass zur Sorge um die Integrität des EU-Finanzsystems und die Sicherheit der EU-Bürger/innen. Die fünfte Geldwäscherichtlinie erhöht die Transparenz von Informationen über wirtschaftliche Vorteile, gibt den Finanzermittlungsbehörden breiteren Zugang zu Informationen, verbessert die Zusammenarbeit zwischen den Aufsichtsbehörden und regelt virtuelle Währungen und Prepaid-Karten. Die Kommission unterstützt die EU-Mitgliedstaaten in ihren Bemühungen, den EU-Rechtsrahmen zur Bekämpfung der Geldwäsche entsprechend ihren nationalen Anforderungen umzusetzen und anzuwenden.

BEISPIELE FÜR UNTERSTÜTZUNGSMAẞNAHMEN

  • Risikobewertung für Markzulassungs- und Registrierungssysteme
  • Ausarbeitung von risikobasierten Ansätzen zur Überwachung der Geldwäschebekämpfung und/oder zur Bekämpfung der Risiken der Terrorismusfinanzierung
  • Ausarbeitung von nationalen oder sektoralen Aktionsplänen zur Risikominderung
  • Workshops und Kampagnen zur Sensibilisierung für die Geldwäschebekämpfung und die Risiken der Terrorismusfinanzierung
  • Ausarbeitung funktionaler Anforderungen an die Unterstützungssoftware für Aufsichtsbehörden im Bereich der Geldwäschebekämpfung

Finanzkompetenz

Die Kapitalmärkte der Europäischen Union sind immer noch relativ unterentwickelt und innerhalb der EU nach wie vor fragmentiert. Die Vermittlung von Finanzwissen und -kompetenz trägt zur Entwicklung und Vertiefung der Kapitalmarktunion bei. Sie sind unverzichtbare Elemente für die Verbesserung des Verbraucherschutzes. Die Europäische Kommission und internationale Organisationen fördern nachdrücklich die Entwicklung von Finanzwissen und -kompetenz in den EU-Mitgliedstaaten.

Die Kommission unterstützt die nationalen Verwaltungen bei der Ermittlung des Kenntnisstands der jeweiligen Zielgruppen in Sachen Finanzen sowie bei der Ermittlung und Behebung der sich daraus ergebenden Anforderungen. Außerdem unterstützt sie die EU-Länder bei der Ausarbeitung spezieller Programme zur Verbesserung der finanziellen Allgemeinbildung und der Finanzkompetenz.

BEISPIELE FÜR UNTERSTÜTZUNGSMAẞNAHMEN

  • Entwicklung nationaler Strategien zur Stärkung der Finanzkompetenz, zur Förderung eines verantwortungsvollen Finanzverhaltens und zur Erhöhung der finanziellen Resilienz
  • Umsetzung von Strategien zur Vermittlung von Finanzwissen durch die Entwicklung von spezifischen Bildungs- und/oder Kommunikationsinstrumenten

Krisenmanagement

Die Finanzkrise hat gezeigt, dass einige Bereiche des Finanzsektors nicht ausreichend reguliert waren und dass die Aufsichtsbehörden keine angemessenen Instrumente hatten,
um mit angeschlagenen Instituten umzugehen. Um die grenzüberschreitende Koordinierung zu verbessern und die künftige Abhängigkeit von öffentlichen Geldern zu verringern, wurde mit der Richtlinie über die Sanierung und Abwicklung von Kreditinstituten der EU-Rahmen für den Umgang mit dem Ausfall von Finanzinstituten vollständig reformiert. Die Kommission unterstützt die EU-Mitgliedstaaten bei der Ausarbeitung und Umsetzung von Reformen, um die Wirksamkeit und Effizienz der nationalen Sanierungs- und Abwicklungsmechanismen für Finanzinstitute zu gewährleisten.

BEISPIELE FÜR UNTERSTÜTZUNGSMAẞNAHMEN

  • Entwicklung von Handbüchern für das Krisenmanagement, um den Abwicklungsbehörden eine Schritt-für-Schritt-Anleitung für den Einsatz von Abwicklungsinstrumenten auf nationaler Ebene und/oder in einem grenzüberschreitenden Kontext zu geben
  • Durchführung von Krisensimulationsübungen, um die operative Bereitschaft der nationalen Behörden für die Abwicklung zu testen
  • Unterstützung bei der Ausarbeitung eines angemessenen Rechtsrahmens für Bankeninsolvenzen, um geeignete Instrumente für rasche und effiziente Verfahren zu gewährleisten
  • Ausarbeitung politischer und rechtlicher Maßnahmen zur Behebung rechtlicher und operativer Schwächen und Herausforderungen bei der Funktionsweise der Einlagensicherungssysteme

Kontaktdaten

Leitung des Referats Finanzsektor und Zugang zu Finanzmitteln

LAURA RINALDI

Hauptanlaufstelle für die Beantragung des Instruments für technische Unterstützung

REFORM-TSIatec [dot] europa [dot] eu (REFORM-TSI[at]ec[dot]europa[dot]eu)

Weitere Informationen zur Arbeit im Zusammenhang mit dem Finanzsektor und dem Zugang zu Finanzmitteln

REFORM-FINANCIALatec [dot] europa [dot] eu (REFORM-FINANCIAL[at]ec[dot]europa[dot]eu)

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